Bau- &
Architektenrecht
Bau- & Architektenrecht

Der Gesetzgeber hat entschieden, das Werkvertragsrecht zu reformieren und an die Besonderheiten des Baurechts anzupassen. Das Ergebnis ist die größte Reform des Werkvertragsrechts seit dem Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das neue Gesetz gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlosen wurden.

Daneben gibt es noch die VOB (Vergabe- und Verdingungsordnung für Bauleistungen), die aus dem Bedürfnis heraus geschaffen wurde, im Baurecht einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherren und des Unternehmers zu erreichen. Die VOB wird nur Vertragsgrundlage, wenn die Parteien dies vereinbaren.

Für das Architektenrecht ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu beachten. Sie ist eine Verordnung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Schließen die Parteien einen Bauträgervertrag, dann sind über die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung anwendbar. Insbesondere geht es in der MaBV um die Absicherung der Kundengelder. Nur unter den in der MaBV bestimmten Voraussetzungen darf der Bauträger Zahlungen des Erwerbers entgegennehmen.

Wer ein Bauprojekt verwirklichen will, der muss sich auch Gedanken darüber machen, welche öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu beachten sind. Es gibt Situationen, in denen sich der Nachbar gegen ein geplantes Bauvorhaben wenden will. Dann sind die Vorschriften des öffentlichen Nachbarrechts und des privaten Nachbarrechts zu beachten. Erhält der Bauherr von der Baurechtsbehörde eine Ordnungsverfügung (z.B. Baustoppverfügung, Nutzungsuntersagungsverfügung oder Abrissverfügung), dann will er wissen, ob er sich mit Erfolg dagegen wehren kann.

Immobilien sind spezielle Vermögenswerte. Es können unterschiedliche Interessen aufeinanderstoßen. Für den einen geht es um eine Wohnung für sich und seine Familie, also den Lebensmittelpunkt, für den anderen um Rendite, die er erzielen möchte. Werden Grundstücke mit oder ohne Immobilien gekauft oder veräußert, dann sollten die vertraglichen Vereinbarungen vorab überprüft worden sein.

Jede Baumaßnahme bedeutet einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Einsatz. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Beratung und Vertretung für ein Bauvorhaben wichtig. Man sollte nicht warten, bis ein Baumangel vorliegt oder mehrere Baumängel verursacht wurden.

Im Bereich des Immobilienrechts sind also eine Vielzahl von speziellen Vorschriften zu beachten. Rechtsanwalt Peter Berthold berät und vertritt als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht auf diesem Rechtsgebiet sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Auftragnehmerseite Privatpersonen und Firmen.

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