Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht

"Der Wohnungseigentümer ist in Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft mit eingebunden“

Schon beim Kauf einer Wohnung ist die Prüfung von Unterlagen genauso wichtig wie die Besichtigung der Wohnung selbst. Die Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung sowie den bisherigen Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen.

Als Wohnungseigentümer treffen Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft finanzielle Verpflichtungen aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung oder Sonderumlagen. Ihre Interessen als Wohnungseigentümer treffen auf die Interessen anderer Wohnungseigentümer und die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Gemeinschaftseigentum wird von einer Hausverwaltung verwaltet und die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung ergeben sich aus einem Verwaltervertrag. Nehmen Sie Ihre Rechte in der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung wahr und stellen Sie als Wohnungseigentümer rechtzeitig Anträge zur Tagesordnung.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Grimm vertritt außergerichtlich und gerichtlich die Interessen von Wohnungseigentümern, aber auch von Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltern und Hausverwaltungen sehr oft im Rahmen von Beschlussanfechtungen. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jürgen Grimm bei einem breiten Spektrum wohnungseigentumsrechtlicher Probleme gerne zur Verfügung.

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